Am 25. September Nein zum

Nachrichtendienstgesetz

Für mehr Sicherheit – aber nicht auf Kosten der Privatsphäre von uns allen!

Das neue Nachrichtendienstgesetz

Das neue Nachrichtendienstgesetz verstösst gegen Grund- und Menschenrechte, weil wir alle überwacht werden.

Das NDG führt die Kabelaufklärung ein. Der Geheimdienst erhält Zugang zur Vorratsdatenspeicherung. Mit Staatstrojanern wird bis in die digitale Intimsphäre vorgedrungen. Tatsächlich müssten (und könnten) die Bundesanwaltschaft und die kantonalen Polizeibehörden zur Verfolgung von terroristischen Aktivitäten, organisierter Kriminalität, Proliferation, verbotenem Nachrichtendienst etc. herangezogen werden. Auch Vorbereitungshandlungen sind heute bereits strafbar und müssen von Amtes wegen verfolgt werden.

Daher «Nein» zum unverhältnismässigen, gefährlichen und unnötigen Nachrichtendienstgesetz am 25. September 2016!

Das neue NDG ist

unverhältnismässig

Nach dem Fichenskandal in den Neunzigerjahren wurden die Kompetenzen des Nachrichtendienstes bewusst reduziert. Die nun neu geplanten Überwachungsmassnahmen sind massive Eingriffe in die Grundrechte, wie den Schutz der Privatsphäre und die freie Meinungsäusserung, die in der Bundesverfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert sind.

Das neue NDG ist

irreführend

Alle werden überwacht, nicht nur wenige Verdächtige, wie häufig behauptet wird. Die Vorratsdatenspeicherung und die Kabelaufklärung sind Mittel der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung. Von diesen Massnahmen sind alle betroffen! Auch Befürworter räumen ein, dass bei der Kabelaufklärung aus technischen Gründen der gesamte Datenstrom überwacht werden muss. Durch die Kabelaufklärung werden mehrheitlich Daten von unschuldigen Personen aufgezeichnet und ausgewertet.

Prüfe, ob auch du überwacht wirst

Das neue NDG ist

gefährlich

Mit dem Einsatz von GovWare/Staatstrojanern soll es dem Nachrichtendienst erlaubt sein, in fremde Computer einzudringen und Überwachungssoftware zu installieren: Kamera und Mikrofon können angezapft werden, Computer aus der Ferne durchsucht werden. Diese versteckte Hausdurchsuchung ist nicht nur grundrechtlich bedenklich, sondern auch der öffentlichen Sicherheit abträglich. Anstatt die IT-Sicherheit zu befördern, nutzt der Staat dieselben Schwachstellen, die auch von Kriminellen missbraucht werden.

Das neue NDG ist

unvereinbar

Beim Nachrichtendienst des Bundes werden widersprüchliche Aufgaben zusammengefasst, die zu einem Zielkonflikt führen: Er ist einerseits Geheimdienst und damit zuständig für Spionage und Spionageabwehr. Gleichzeitig ist er Partner von ausländischen Diensten (wie z.B. den USA) und Akteur im international-geheimdienstlichen Datenhandel.

Das neue NDG ist

unnötig

Für die Verfolgung von terroristischen Aktivitäten, organisierter Kriminalität, Proliferation, verbotenem Nachrichtendienst – und deren Vorbereitungshandlungen – sind bereits heute die Bundesanwaltschaft und die kantonalen Polizeibehörden zuständig. Darüberhinausgehende staatliche Überwachung ohne konkreten Verdacht unterhöhlt den Rechtsstaat.

kabelaufkaerung

Testimonials

  • Dem Nachrichtendienst zusätzliche Kompetenzen einräumen, hiesse ihm blind vertrauen. Das verdient er nicht, nachdem er politisch engagierte Personen, auch mir, zum wiederholten Male mit falschem Verdacht nachstellte. Solchen dunklen Machenschaften sind wir, bar aller rechsstaatlicher Mittel, wehrlos ausgeliefert.

    Anni Lanz
    Anni Lanz Menschenrechtsaktivistin, fichiert
  • Keine Ausweitung der Überwachung von Bürgerinnen und Bürger - wir brauchen keinenn neuen Fichenskandal

    Tanja Soland
    Tanja Soland Advokatin, wurde 2008 fichiert
  • Ich lehne das neue Nachrichtendienstgesetz ab, weil es das Anwaltsgeheimnis aushöhlt.

    Martin Steiger
    Martin Steiger Rechtsanwalt Digitale Gesellschaft
  • Es ist naiv zu glauben, man könnte irgendeine Bedrohung mit Technologie bekämpfen. Frankreich und Belgien haben gezeigt, dass mit all den Mitteln die der Nachrichtendienst mit dem NDG erhalten soll, keine Anschläge verhindert werden können. Es braucht mehr Zusammenarbeit, Kooperation und klassische Geheimdienstarbeit und kein unnötiges, gefährliches und nutzloses Gesetz.

    Felix Huber
    Felix Huber Vorstandsmitglied jglp CH
  • Das Arztgeheimnis ist für die PatientInnen und uns ÄrztInnen überlebenswichtig. Mit dem NDG würde es für die präventive Überwachung ausgehebelt.

    Dr. med. Kornel Bay
    Dr. med. Kornel Bay Hausarzt, Schiers GR
  • Das Bedenklichste ist für mich, dass bei Auskunftsbegehren jeder Rechtsschutz ausgeschlossen wird. Das nimmt Zehntausenden von Menschen die Möglichkeit, sich zu wehren.

    Rainer J. Schweizer
    Rainer J. Schweizer em. Prof. für Staats- und Völkerrecht an der Universität St. Gallen
  • Das Nachrichtendienstgesetz bringt die Online-Generalüberwachung aller SchweizerInnen. Auch ohne Anfangsverdacht. Aber ein grösserer Heuhaufen mache es schwieriger, die Nadel im Heuhaufen zu finden.

    Balthasar Glättli
    Balthasar Glättli Nationalrat, Informatiker

Fragen & Antworten

Gemäss Abstimmungsbroschüre muss «bei schweren Bedrohungen der Sicherheit der Schweiz der Nachrichtendienst gezielt Informationen über Personen beschaffen können, von denen solche Bedrohungen ausgehen» – und «dass bei der heutigen Bedrohungslage in rund zehn Fällen pro Jahr eine solche Beschaffungsmassnahme zum Einsatz kommen dürfte». Was ist daran falsch?

Die vom Bundesrat geschilderten Bedrohungen (Terrorismus, Spionage, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie Angriffe auf landeswichtige Infrastrukturen) sind Straftatbestände nach Schweizerischem Strafgesetzbuch (StGB) und müssen von Amtes wegen verfolgt werden. Allfällige Vorbereitungshandlungen, wie für vorsätzliche Tötung, Mord, schwere Körperverletzung oder Brandstiftung (Art. 260bis) sowie das Verbreiten von Massenvernichtungswaffen (Art. 226ter),  sind ebenfalls bereits strafbar. Entsprechend können und müssen die zehn Fälle im Rahmen von ordentlichen Strafverfahren ermittelt werden. Die nötigen Befugnisse für die Abhörung von Telefonaten, des Internetzugangs oder mit Hilfe von Wanzen sind auch bereits im aktuellen BÜPF und der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Falls kein begründeter Verdacht auf eine schwere Straftat besteht, ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte nicht verhältnismässig und daher auch nicht zulässig.

Zur Kabelaufklärung schreibt der Bundesrat, dass «diese Ausdehnung erforderlich ist, weil die internationale Kommunikation immer weniger über Satelliten abgewickelt wird. Die Kabelaufklärung erhöht unter anderem die Chancen, elektronische Spionage fremder Staaten gegen die Schweiz oder Hackerangriffe zu erkennen. Diese Massnahmen müssen ebenfalls das mehrstufige Genehmigungsverfahren durchlaufen». Dies tönt doch vernünftig?

Im Unterscheid zur Satelliten- und Funkaufklärung (welche historisch eine militärische Überwachungsmassnahmen darstellt) wird bei der Kabelaufklärung fast ausschliesslich inländische Kommunikation überwacht. Dies liegt in der Natur der Sache: Während es technisch möglich ist, fremde Satelliten abzuhören, ist an einer grenzüberschreitenden Internetkommunikation immer mindestens auch ein Teilnehmer aus der Schweiz beteiligt.

Wie die Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte 2003 feststellte, waren zum Untersuchungszeitpunkt rund dreissig Überwachungsaufträge mit je zwischen fünf und mehreren hundert Schlüsselwörtern aktiv. Sie hält dann auch entsprechend fest: Die Satellitenaufklärung «ermöglicht eine Massenüberwachung von Kommunikationen».

Die Kabelaufklärung darf also nicht als gezielten, temporären Eingriff verstanden werden. Vielmehr werden immer Aufträge bestehen, die möglichst sämtliche E-Mails, Suchanfragen, Zugänge zu Webforen, die Internettelefonie etc. nach den definierten Suchkriterien überwachen und gegebenenfalls anschlagen. Um umfassend zu sein, dürften jeweils auch alle grossen Anbieterinnen von der «Ausleitung» der Daten betroffen sein. Da die meiste Internetkommunikation der Schweizer Bevölkerung über ausländische Server und Netzwerke führt, sind wir alle von der Massnahme betroffen.

Was sich über die Zeit durch das Genehmigungsverfahren ändert, sind die Suchkategorien, die betroffenen Provider und die überwachten Internetkommunikationsarten. Aber nicht die Massenüberwachung an sich.

Gibt es noch weitere Blinde flecken in der Abstimmungsbroschüre?

Auf alle Massnahmen können in einer Abstimmungsbroschüre nicht eingegangen werden. Wichtige Aspekte, insbesondere aus Grund- und Menschenrechtssicht, fehlen dennoch:

  • Der Einsatz von Staatstrojanern (auch zur Online-Durchsuchung und Verwendung sämtlicher Sensoren)
  • Die Möglichkeit zum Cyberangriff auf Computer und Netzwerke im Ausland
  • Das Aussprechen von Tätigkeits- und Organisationsverboten
  • Die Verpflichtung zur Auskunfts- und Meldepflicht für Behörden, Organisationen mit öffentlichen Aufgaben, privaten Transportfirmen und auch für Betreiber von z.B. privaten Überwachungskameras
  • Der Einsatz von bezahlte Spitzel und Tarnidentitäten

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