Der Artikel stammt von Martin Steiger

Neues Nachrichtendienstgesetz: Jeder ist verdächtig und wird überwacht

Artikel in der NZZ am Sonntag
Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) ist jeder verdächtig und wird überwacht. Einen Hinweis darauf, dass dies die Schweiz auch sicherer macht, gibt es allerdings nicht.

Nachfolgender Meinungsbeitrag erschien in leicht veränderter Form ursprünglich unter dem Titel «Das NDG ist ein klassischer Fall von Sicherheitsesoterik» in der NZZ am Sonntag vom 28. August 2016.

Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG), über das in der Schweiz bald abgestimmt wird, ist jeder verdächtig und wird überwacht. Der schweizerische Geheimdienst, der Nachrichtendienst des Bundes (NDB), erhält in fast jeder Hinsicht freie Hand. Die Enthüllungen von Whistleblower Edward Snowden und der Schweizer Fichenskandal von 1989 scheinen vergessen, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit werden mit dem neuen Gesetz ausgehöhlt.

Geheimdienst als mächtige Geheimpolizei

Der NDB soll zu einer mächtigen Sicherheitsbehörde ausgebaut werden, Vorbild ist die amerikanische NSA. Der Geheimdienst würde zur Geheimpolizei, die auf schwammigen Rechtsgrundlagen den «Schutz wichtiger Landesinteressen» auch parallel zu den bestehenden Strafverfolgungsbehörden verfolgen könnte. Der NDB dürfte unter anderem Cyberkrieg führen, mit Trojanern hacken und Massenüberwachung ohne Anlass und Verdacht durchführen.

Der Paradigmenwechsel beim NDG soll angeblich mehr Sicherheit durch noch mehr Überwachung bringen. Dabei handelt es sich um Sicherheitsesoterik, denn kritische wissenschaftliche Erkenntnisse werden ausgeblendet und durch Anekdoten ersetzt. Die präventive Abschaffung von Freiheit sorgt nicht für mehr Sicherheit, wie die Anschläge in Frankreich gezeigt haben. Die zahlreichen neuen Kompetenzen würden zuschwerwiegenden Eingriffen in Menschenrechte wie das Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung führen, aber auchBerufsgeheimnisse wie das Arztgeheimnis aushebeln.

Cyberkrieg, Massenüberwachung und Trojaner

Mit dem NDG darf der Geheimdienst in Computer und Netzwerke – auch im Ausland – eindringen. Der NDB könnte damit anderen Staaten den Cyberkrieg erklären und die schweizerische Neutralität verletzen. Das Eindringen in Computer würde auch mitTrojanern erfolgen, wie sie von kriminellen Hackern eingesetzt werden. Dafür kauft der Staat neue Sicherheitslücken, die in der Folge nicht behoben werden können. Mit Steuergeldern würde ein Schwarzmarkt für Sicherheitslücken geschaffen und die Datensicherheit der Allgemeinheit weltweit gefährdet.

Das NDG erlaubt dem Geheimdienst vollen Zugriff auf die umfassenden Vorratsdaten der Telekommunikation. Für jede Person in der Schweiz wird während mindestens sechs Monaten ohne Anlass oder Verdacht gespeichert, wer wo und wann mit wem kommuniziert hat. Im Big-Data-Zeitalter kann mit diesen Randdaten auch ohne gespeicherte Inhalte jeder Einzelne umfassend profiliert werden. Der Europäische Gerichtshof hat die Vorratsdatenspeicherung als besonders schweren Grundrechtseingriff für unzulässig erklärt. Die Vorratsdatenspeicherung verletzt wie jede Massenüberwachung die Unschuldsvermutung und das Verhältnismässigkeitsprinzip.

Mit der Kabelaufklärung legalisiert das NDG die Massenüberwachung von Internetverbindungen mit dem Ausland. Der Datenverkehr mit allen Inhalten wird durch das Zentrum für elektronische Operationen der Schweizer Armee mit unzähligen Suchbegriffen für den NDB ausgewertet. Die gesammelten Daten können automatisch mit dem Ausland ausgetauscht werden. Das Verbot, inländischen Datenverkehr auszuwerten, scheitert daran, dass es kein schweizerisches Internet gibt. Die Internetnutzung erfolgt fast immer auch über Netzwerke und Server im Ausland. Menschenrechte gelten im Übrigen universell und nicht nur in der Schweiz.

Geheimjustiz und Vertrauensprinzip

Mit dem Verweis auf Aufsicht und Richtervorbehalt wird das NDG verharmlost. Sofern der NDB im Einzelfall überhaupt eine Genehmigung benötigt, gewährleistet die Geheimjustiz durch einen einzelnen Richter keinen wirksamen Rechtsschutz. Es fehlt an Transparenz, denn die Entscheide unterliegen nicht der Gerichtsöffentlichkeit. Auskunftsrecht und Mitteilungspflicht sind im NDG nur lückenhaft ausgestaltet, und der NDB ist weitgehend vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen. Der nachträgliche Rechtsschutz verspottet mit seiner Einseitigkeit und Geheimhaltung den Rechtsstaat.

Die bisherige Aufsicht über den NDB ist gescheitert, wie zahlreiche an die Öffentlichkeit gelangte Missstände bestätigen. Diese wurden meist nur nachträglich und zufällig entdeckt, was sich mit der geplanten und theoretisch unabhängigen zusätzlichen Aufsichtsbehörde nicht ändern wird. Geheimdienstaufsicht beruht auf dem Vertrauensprinzip und ist deshalb ein rechtsstaatliches Feigenblatt.

Alternative: Sicherheit ohne Bevölkerung unter Generalverdacht

Mit dem NDG würde unter Missachtung von Grund- und Menschenrechten ein mächtiger Geheimdienst nach amerikanischem Vorbild geschaffen. Für eine sichere Schweiz braucht es aber kein NDG, das die eigene Bevölkerung unter Generalverdacht stellt. Die neutrale Schweiz muss sich als Demokratie positionieren, die ihre Bevölkerung auf rechtsstaatlichen Grundlagen vor Terrorismus und anderen Bedrohungen schützt.

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